Der bedarfsorientierte Energieausweis beruht auf technischen Kennzahlen und bezieht alle Faktoren, die den Energiebedarf bestimmen, mit ein.
Wann ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich?
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen aus der Zeit vor 1978 (Wärmeschutzver-ordnung von 1977).
- Für alle Neubauten.
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen aus der Zeit vor 1978, wenn nach Wärme-schutzverordnung von 1977 modernisiert wurde.*)
- Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen.*)
- Für alle Nichtwohngebäude.*)
*) keine Pflicht, auch verbrauchsorientierter Energieausweis möglich
Bedarfsorientierter Energieausweis, mit Berater vor Ort
- Gilt für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.
- Die Datenerhebung wird vor Ort durchgeführt.
Hinweis: um Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen zu beantragen, empfehlen wir eine vorherige Konsultation mit einem örtlichen Energieberater.
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Einfamilienhaus
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Mehrfamilienhaus
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ab 198,00 €
(brutto, inkl. 19% USt.;
bei Vorlage von Bestandsunterlagen)
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ab 360,00 € *)
(brutto, inkl. 19% USt.;
bei Vorlage von Bestandsunterlagen)
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ab 375,00 €
(brutto, inkl. 19% USt.;
ohne Vorlage von Bestandsunterlagen)
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ab 581,00 € *)
(brutto, inkl. 19% USt.;
ohne Vorlage von Bestandsunterlagen)
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*) hängt von der Anzahl der Wohneinheiten und der Gebäudeart ab - bis max. 18 Wohneinheiten |
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- Füllen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular unseres Ansprechpartners vollständig aus und senden Sie dieses ab.
- Sie bekommen den Eingang Ihrer Anfrage per E-Mail bestätigt.
- Der Energieberater setzt sich mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Vor-Ort-Termin zur Datenaufnahme.
- Sie bekommen innerhalb von ca. vier Wochen den Energieausweis von der GVP zugesandt.
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Jan Bretschneider  E-Mail-Kontakt
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