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Trinkwasserkontrolle
 


Der Mensch besteht zu rund 75 Prozent aus Wasser. Täglich muss er zwei bis drei Liter Wasser zu sich nehmen, um zu überleben. Er hat also von Natur aus eine besonders enge Bindung zu diesem Lebenselement.

Und Trinkwasser ist ein hochsensibles Thema. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Qualität. Die deutsche Trinkwasserverordnung legt strenge Grenzwerte fest, die exakt einzuhalten sind.

Unter der Aufsicht des Gesundheitsamtes führt die Stadtwerke Pirna GmbH regelmäßig Kontrollen durch. Jährlich entnehmen wir rund 100 Proben an 20 Messstellen. Untersucht werden die Proben im hochmodernen Labor der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH. Das Wasser aus dem Wasserwerk Gottleuba ist von einwandfreier Qualität.
Die gesetzlichen Grenzwerte werden bei allen Inhaltsstoffen unterschritten.
 
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Die wichtigsten Inhaltsstoffe, Stand Januar 2010
 
  Messwert in mg/l Grenzwert nach der Trinkwasser-
verordnung in mg/l
 
Calcium 45 kein
Magnesium 4 kein
Eisen 0,03 0,2
Mangan 0,01 0,05
Nitrat 10 50
 
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Trinkwasser-Härtebereich in Pirna

Das Trinkwasser in Pirna ist weich. Eine zusätzliche Enthärtung ist deshalb nicht notwendig.

Härtegrad:
 
ph-Wert:
< 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 7,0 - 7,5 °dH)
 
8,0 - 8,5
 
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Wussten Sie schon, dass...
 
  • Zweck und Beschaffenheit der Trinkwasser-Installation in der Verantwortung des Haus- bzw. Wohnungseigentümers liegen.

  • Veränderungen an der Trinkwasser-Installation nur durch Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen, die bei einem Wasserversorgungsunternehmen in das Installateurverzeichnis eingetragen sind.

  • sich das Installationsunternehmen auf Grundlage des mit dem Wasserversorgungsunternehmen geschlossenen Vertrages "Vertragsinstallationsunternehmen" (VIU) nennt.

  • Sie die Eintragung durch Rückfrage bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen überprüfen können bzw. meistens auf der Internetseite selbst recherchieren können.

  • der Installateur im Rahmen der Eintragung in das VIUVerzeichnis einen Ausweis (siehe Bild unten) erhält, den Sie sich als Nachweis der Eintragung vorlegen lassen können. Beachten Sie hierbei das Gültigkeitsdatum.

  • vor der Eintragung in das VIU-Verzeichnis besonders die fachliche Befähigung des verantwortlichen Fachmannes geprüft wird.

  • die Eintragung in das VIU-Verzeichnis nur befristet vorgenommen wird.

  • die Verlängerung des Ausweises nur gegen Nachweis der fachlichen Weiterbildung erfolgt.
 
 
 
 
Installateurverzeichnis Wasser
(Externer Link)
 
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