Anschluss- und Entsorgungskosten
Informieren Sie sich hier über Ihre Anschlusskosten und Preise der Abwasserentsorgung.
Hausanschlusskosten
1. Der Anschlussnehmer hat nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Kosten zu erstatten, die für die Herstellung des Grundstücksanschlusses (Anschlusskanal) entstehen. Grundlage dafür ist § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Pirna, gültig ab 1. Januar 2019.
Es wird berechnet: | netto | brutto (16) | brutto (19) |
---|---|---|---|
1.1 Grundbetrag ohne Einsteigschacht Einzelbaumaßnahmen | 4.167,03 € | 4.833,75 € | 4.958,76 € |
1.2 Grundbetrag ohne Einsteigschacht Komplexbaumaßnahmen | 1.312,83 € | 1.522,88 € | 1.562,27 € |
1.3 Die Stadtwerke Pirna sind berechtigt, für jede Abnahme des Hausanschlusses, die mit einer separaten Anfahrt verbunden ist, die hierfür entstehenden Kosten pauschal zu berechnen. Gleiches gilt auch, wenn bei der Abnahme Mängel festgestellt werden oder aus anderen Gründen, die der Anschlussnehmer zu verantworten hat und die die Abnahme verhindern.
Es wird berechnet: | netto | brutto (16) | brutto (19) |
---|---|---|---|
106,00 € | 122,96 € | 126,14 € |
Abnahme und Freigabe des Anschlusses einschließlich der Kontrolle der Kundenanlage
2. Für die Veränderung des Hausanschlusses, die durch Änderung oder Erweiterung der Anschlussanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst wird, hat der Anschlussnehmer die den Stadtwerken Pirna entstehenden Kosten zu erstatten, für welche die unter Punkt 1.1 bis 1.3 aufgeführten Preise die Grundlage bilden.
3. Die Kosten für die Wiederherstellung aufwendiger Oberflächen auf privaten Grundstücken (zum Beispiel Verbundpflaster, Natursteinplattenwege, Zierpflanzen) im Bereich der Rohrtrasse werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. Bei ungewöhnlich schwierigen Bodenverhältnissen, bei Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen und anderen Bauwerken sind die Stadtwerke Pirna berechtigt, nach tatsächlich anfallendem Aufwand abzurechnen.
5. Der Anschlussnehmer wird rechtzeitig darüber informiert. Das Gleiche gilt, falls durch Sonderwünsche des Anschlussnehmers Mehrkosten entstehen.
6. Für die Herstellungskosten können je nach Baufortschritt Teilrechnungen gelegt werden. Spätestens nach Fertigstellung des Anschlusskanals erfolgt die Gesamtrechnung.
(16) Inklusive 16 Prozent Umsatzsteuer, gültig für den Leistungszeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
(19) Inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Baukostenzuschuss
1. Der Anschlussnehmer zahlt den Stadtwerken Pirna beim Anschluss an das Kanalnetz bzw. bei einer wesentlichen Erhöhung seiner Leistungsanforderung einen Zuschuss zu den Kosten der Abwasserbeseitigungseinrichtungen (Baukostenzuschuss) entsprechend § 4 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Pirna.
2. Maßstab für die Ermittlung der Höhe des Baukostenzuschusses ist der laufende Meter Straßenfrontlänge.
3. Baukostenzuschuss je laufender Meter Straßenfrontlänge
Es wird berechnet: | netto | brutto (16) | brutto (19) |
---|---|---|---|
29,65 € | 34,39 € | 35,28 € |
4. Bei der Berechnung des Baukostenzuschusses werden nur Straßenfrontlängen solcher Grundstücke berücksichtigt, für die aufgrund des entsprechenden Bebauungsplanes und der dort vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit mit einem Anschluss an das Entsorgungsnetz der Stadtwerke Pirna gerechnet werden kann.
5. Bei Grundstücken, die an zwei oder mehrere öffentliche Straßen angrenzen, gilt als Frontlänge die halbe Summe aller an öffentliche Straßen oder berohrte Privatstraßen angrenzenden Frontlängen des anzuschließenden Grundstücks.
6. Für jeden Anschluss werden mindestens 15 Meter Straßenfrontlänge der Berechnung des Baukostenzuschusses zugrunde gelegt.
7. Der Baukostenzuschuss für Erschließungsgebiete regelt sich nach § 5 der AEB-A der Stadtwerke Pirna, gültig ab 01.01.2019.
(16) Inklusive 16 Prozent Umsatzsteuer, gültig für den Leistungszeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
(19) Inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Allgemeine Preise Abwasserentsorgung
I. Schmutzwasserentsorgung
Der Schmutzwasserpreis setzt sich jeweils aus dem Arbeitspreis je Kubikmeter bezogenes Trinkwasser und dem Grundpreis je Monat zusammen.
Es wird berechnet: | netto | brutto (16) | brutto (19) |
---|---|---|---|
Arbeitspreis | 3,08 €/m³ | 3,57 €/m³ | 3,67 €/m³ |
Der Grundpreis je Monat richtet sich nach der Größe des Trinkwasserzählers.
Qn = Nenndurchfluss, DN = Innendurchmesser
Hauswasserzähler | Qn 2,5 | 4,14 €/Monat | 4,80 €/Monat | 4,93 €/Monat |
Qn 6 | 8,51 €/Monat | 9,87 €/Monat | 10,13 €/Monat | |
Qn 10 | 13,73 €/Monat | 15,93 €/Monat | 16,34 €/Monat | |
Großwasserzähler | DN 50 | 72,53 €/Monat | 84,13 €/Monat | 86,31 €/Monat |
DN 80 | 109,21 €/Monat | 126,68 €/Monat | 129,96 €/Monat | |
DN 100 | 135,11 €/Monat | 156,73 €/Monat | 160,78 €/Monat | |
DN 150 | 207,19 €/Monat | 240,34 €/Monat | 246,56 €/Monat |
II. Klärschlammentsorgung
Der Reinigungs- und Transportpreis wird je Kubikmeter abgefahrene Menge berechnet. Die Grubenreinigungsleistung wird je Grube und Einsatz berechnet.
Reinigungs- und Transportpreis | 39,51 €/m³ | 45,83 €/m³ | 47,02 €/m³ |
Grubenreinigungsleistung | 67,24 € | 78,00 € | 80,02 € |
III. Niederschlagswasserentsorgung
Das Entgelt für die Niederschlagswasserentsorgung wird je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr berechnet.
versiegelte Grundstücksfläche | 0,66 €/m² | 0,77 €/m² | 0,79 €/m² |
IV. Nicht reinigungsbedürftiges Wasser
Einleitung in einen Regenwasserkanal | 0,51 €/m³ | 0,59 €/m³ | 0,61 €/m³ |
Einleitung in einen Schmutz-/Mischwasserkanal | 1,10 €/m³ | 1,28 €/m³ | 1,31 €/m³ |
Abweichend hiervon können sondervertragliche Vereinbarungen mit abweichenden Preisen geschlossen werden.
Die Abwasserentsorgung regelt sich nach § 18 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Pirna, gültig ab 01.01.2019.
(16) Inklusive 16 % Prozent, gültig für den Leistungszeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
(19) Inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
Starkverschmutzer
Nach § 11 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Pirna (gültig ab 01.01.2020) wird der Starkverschmutzerzuschlag zum Arbeits- und Grundpreis grundsätzlich erhoben, wenn die mittleren Konzentrationen der den Aufwand bestimmenden Parameter die in der folgenden Tabelle genannten Schwellenwerte übersteigen:
Kriterium | Schwellenwerte |
---|---|
chemischer Sauerstoffbedarf CSB (sedimentiert) | 750 mg/l |
Stickstoff (N) gesamt | 60 mg/l |
Phosphor (P) gesamt | 12 mg/l |
abfiltrierbare Stoffe (AF) | 300 mg/l |
Die Höhe des Starkverschmutzerzuschlages Z in Euro pro Kubikmeter (EUR/m3) wird wie folgt berechnet:
Z = (CCSB - 750) * FCSB + (CN - 60) * FN + (CP - 12) * FP + (CAF - 300) * FAF |
Dabei sind CCSB....CAF die mittleren Konzentrationen in Milligramm pro Liter (mg/l) und FCSB.......FAOX die Zuschlagsfaktoren für die genannten Abwasserinhaltsstoffe.
Die angeführten Zuschlagsfaktoren drücken die Höhe des Starkverschmutzerzuschlages in Euro pro Kubikmeter (EUR/m³) aus, der pro einem Milligramm pro Liter (mg/l), um das die mittlere Konzentration des betreffenden Inhaltsstoffes den jeweiligen angegebenen Grenzwert übersteigt, zu entrichten ist.
Der Zuschlagsfaktor für den Parameter CSB ist abhängig von der durch das Verhältnis zwischen CSB und BSB5 definierten Abbaubarkeit der den CSB bildenden Inhaltsstoffe. CSB und BSB5 werden aus der sedimentierten Probe, die übrigen Parameter aus der homogenisierten Probe bestimmt.
Weiterhin wird der Zuschlagsfaktor für TKN abhängig vom Verhältnis BSB5, sed/TKN gestaffelt, um Indirekteinleiter, die mit gut abbaubarem organischem Substrat die Kohlenstoffquelle zur Denitrifikation liefern, vom Starkverschmutzerzuschlag für den Parameter TKN zu entlasten.
Die Zuschlagsfaktoren betragen im Einzelnen:
netto | brutto 1) | ||
CSBsed/BSB5,sed | Bewertungsfaktor | Zuschlagsfaktor für CSBsed (FCSB) | |
---|---|---|---|
> 3,0 | 1,0 | 1,0 x 0,000240 = 0,000240 EUR/m³/mg/l | 0,000286 EUR/m³/mg/l |
> 2,0 ... < 3,0 | 0,5 | 0,5 x 0,000240 = 0,000120 EUR/m³/mg/l | 0,000143 EUR/m³/mg/l |
< 2,0 | 0,0 | Ein Zuschlag für CSBsed entfällt. | |
BSB5,sed/TKN | Bewertungsfaktor | Zuschlagsfaktor Stickstoff für TKN (FTKN) | |
< 4,0 | 1,00 | 1,00 x 0,00183 = 0,00183 EUR/m³/mg/l | 0,00218 EUR/m³/mg/l |
> 4,0 ... < 6,0 | 0,85 | 0,85 x 0,00183 = 0,00156 EUR/m³/mg/l | 0,00186 EUR/m³/mg/l |
> 6,0 ... < 8,0 | 0,70 | 0,70 x 0,00183 = 0,00128 EUR/m³/mg/l | 0,00152 EUR/m³/mg/l |
> 8,0 ... < 10,0 | 0,55 | 0,55 x 0,00183 = 0,00101 EUR/m³/mg/l | 0,00120 EUR/m³/mg/l |
> 10,0 | 0,40 | 0,40 x 0,00183 = 0,00073 EUR/m³/mg/l | 0,00087 EUR/m³/mg/l |
Phosphor gesamt | FP | = 0,004640 EUR/m³/mg/l | 0,00552 EUR/m³/mg/l |
abfiltrierbare Stoffe | FAF | = 0,000899 EUR/m³/mg/l | 0,00107 EUR/m³/mg/l |
Die Starkverschmutzerzuschläge werden jeweils für ein Halbjahr festgesetzt. Die Bestimmung der mittleren Konzentrationen für die den Aufwand bestimmenden Abwasserinhaltsstoffe erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wird, anhand der Analyseergebnisse des der Zuschlagsfestsetzung vorangegangenen Kalenderhalbjahres.
Die Einleitung von Abwasser, das nachfolgende Werte übersteigt, kann auf Antrag bedingungsweise genehmigt werden. Die Stadtwerke Pirna können hierzu Auflagen erteilen.
Grenzwerte bei Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen im Stadtgebiet Pirna:
Temperatur | 35 °C |
pH-Wert von | 6,5 bis 9,5 |
CSB (sedimentiert) | 600 mg/l |
abfiltrierbare Stoffe | 250 mg/l |
lipophile Stoffe | 100,0 mg/l |
Stickstoff gesamt | 50 mg/l |
Fluorid | 5 mg/l |
Phosphor gesamt | 10 mg/l |
Sulfid | 2 mg/l |
Phenole (wasserdampfflüchtige) | 2,0 mg/l |
MKW | 5,0 mg/l |
AOX | 100 μg/l |
Sulfat | 400 mg/l |
Phosphorverbindungen | 15 mg/l |
LHKW | 0,2 mg/l |
Arsen | 50 μg/l |
Blei | 100 μg/l |
Cadmium | 10 μg/l |
Chrom | 100 μg/l |
Kupfer | 200 μg/l |
Nickel | 100 μg/l |
Selen | 100 μg/l |
Quecksilber | 2,0 μg/l |
Zinn | 300 μg/l |
Zink | 1.000 μg/l |
Die Stadtwerke Pirna behalten sich vor, bei Bedarf für weitere Abwasserinhaltsstoffe Maximalwerte für die Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen festzulegen. Ebenfalls können im Einzelfall die Konzentrationen und Frachten einzelner Inhaltsstoffe weiter herabgesetzt bzw. auch höhere Werte zugelassen werden, falls die Verdünnungs- und sonstigen örtlichen Verhältnisse bzw. die Materialart der öffentlichen Abwasseranlagen dies erforderlich machen bzw. gestatten.