Fernwärmeversorgung
Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Fernwärmeversorgung.
Vertrag
Die Verträge zur Fernwärmeversorgung werden Ihnen individuell von den Stadtwerken Pirna zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Versorgungsbedingungen
Eine Übersicht über die allgemeinen Versorgungsbedingungen finden Sie hier.
Preise
Hier finden Sie die allgemeinen Preise zur Fernwärmeversorgung.
Preis ab 01.04.2021 | |||
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netto | brutto1 | ||
1. Arbeitspreis | allgemeiner Preis | 6,54 ct/kWh | 7,78 ct/kWh |
Sondervertrag | 6,40 ct/kWh | 7,62 ct/kWh | |
2. Grundpreis | bis 130 kW je kW | 34,40 €/Jahr | 40,94 €/Jahr |
für jedes weitere kW | 20,20 €/Jahr | 24,04 €/Jahr | |
3. Messpreis | bis 20 kw | 60,60 €/Jahr | 72,11 €/Jahr |
21 kW bis 80 kW | 90,90 €/Jahr | 108,17 €/Jahr | |
81 kW bis 140 kW | 121,20 €/Jahr | 144,23 €/Jahr | |
141 kW bis 350 kW | 181,90 €/Jahr | 216,46 €/Jahr | |
351 kW bis 700 kW | 242,50 €/Jahr | 288,58 €/Jahr | |
701 kW bis 1.000 kW | 363,80 €/Jahr | 432,92 €/Jahr | |
4. Leistungspreis | je kW für Inanspruchnahme nicht bestellter Leistung | 103,00 €/Jahr | 122,57 €/Jahr |
1) inkl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (19%)
1. Kosten bei Zahlungsverzug, Unterbrechung/Wiederherstellung der Fernwärmeversorgung; Kosten für Abrechnungsdienstleistungen und sonstige Kosten
Es werden berechnet für: | netto | brutto19) |
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1.1. Telefoninkasso | 8,00 €* | 8,00 €* |
1.2. jeden Einsatz eines Beauftragten der SWP während der üblichen Arbeitszeit (Mo bis Do 8.00 bis 15.00 Uhr, Fr 8.00 bis 13.00 Uhr) | ||
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49,00 €* | 49,00 €* |
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49,00 €* | 49,00 €* |
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59,00 € | 70,21 € |
Bei vom Kunden veranlasstem Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeit werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Ist eine einfache Unterbrechung der Versorgung nicht möglich, insbesondere, weil diese nicht mit den dafür vorgesehenen Absperrvorrichtungen vorgenommen werden kann oder der notwendige Zutritt zu den Messeinrichtungen oder zum Hausanschluss vom Kunden nicht gewährt wird, so zahlt der Kunde den tatsächlichen Aufwand für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung.
2. Kosten für Abrechnungsdienstleistungen
Bei vom Kunden veranlassten, abweichend von der vertragsgemäßen Abrechnung anfallenden Leistungen werden berechnet für: |
netto | brutto19) |
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2.1. Ratenzahlungsvereinbarung | 13,00 €* | 13,00 €* |
2.2. Erstellung einer zusätzlichen Rechnung (Zwischenrechnung) | 13,00 €* | 15,47 € |
2.3. Rechnungskorrektur bei abweichendem Zählerstand | 13,00 €* | 15,47 € |
2.4. Rechnungsnachdruck | 6,00 € | 7,14 € |
2.5. Forderungs- und/oder Zahlungsaufstellung (Rückblick > 1 Jahr) | 19,00 € | 22,61 € |
2.6. zusätzliche Ablesung/Umstellung des Ableseturnus auf Kundenwunsch | 35,00 € | 41,65 € |
3. Sonstige Kosten
Es werden berechnet für: | netto | brutto19) |
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a) Adressenermittlung | 19,00 €* | 19,00 €* |
b) Bankrückläuferkosten |
Für Aufwendungen, die durch die Nichteinlösung von Kundenschecks oder Rücklastschriften entstehen, werden die von den Geldinstituten gegebenenfalls erhobenen Beträge in Rechnung gestellt.
19) Inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer.
*Diese Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer.